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Dass auch unter arbeits- und
wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten die Verordnung einer Siesta für die
AugartenStadt zu begrüßen sei und ökonomisch sinnvoll wäre, belegt Univ.-Doz.
Dr. Jörg Flecker mit der Feststellung, dass durch Einhaltung einer Ruhephase
nach der Mittagspause das allgemeine Leistungstief vermieden wird. Diese
Siesta-Pause wirkt somit produktivitätssteigernd. Arbeits- und wirtschaftsoziologisches Gutachten zur Verordnung 2008/06/03-27/13-16 des
Stadtrates zur Verzögerung der Zeit: Nehmen Sie sich Zeit – verbindliche
Siesta im
Juni 2008 in der AugartenStadt Univ.-Doz. Dr. Jörg Flecker SIESTA IST PRODUKTIVITÄTSFÖRDERND |
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Die verbindliche
Siesta in der Zeit von 13 – 16 Uhr wird mit dem Ziel eingeführt, das
öffentliche und private Wohlbefinden aufrecht zu erhalten. Die Verantwortung
für die Einhaltung der Siesta liegt bei den Bürgerinnen und Bürgern. Die
Einführung der Siesta trifft auf wachsenden Bedarf an Ruhe- und
Erholungszeiten angesichts des ständig zunehmenden Leistungsdrucks in der
Arbeitswelt, der zu einer Beschleunigung und Verdichtung der Arbeit und zu
gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. So zeigte der European Working Conditions Survey der
Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen,
dass die Arbeitsintensität in den letzten 15 Jahren deutlich angestiegen ist[1]. Arbeit mit sehr hoher
Geschwindigkeit trifft dieser Datenquelle zufolge in der EU27 auf fast 60%
und Arbeit mit engen Terminvorgaben auf etwas mehr als 60% der Erwerbstätigen
zu. Auch
haben körperliche Belastungen nicht abgenommen, wie man aufgrund des
Strukturwandels und des technischen Fortschritts annehmen könnte. Beispielsweise
ist zwischen 1995 und 2005 die Häufigkeit der Belastungen durch repetitive
Bewegungen der Hand oder des Arms in den EU15-Ländern von 56% and 61%
gestiegen[2]. Entsprechend häufig
beeinträchtigt die Arbeit die Gesundheit der Beschäftigten. Im Durchschnitt
der EU27 geben das 36%, in Österreich 32% der Erwerbstätigen an. Es
besteht in der Literatur Einigkeit darüber, dass Arbeitspausen die Wirkung
von Belastungen abschwächen und die Gesundheit fördern. Die Verordnung einer
Siesta ist daher als Möglichkeit anzusehen, den zunehmenden Belastungen in
der Arbeit entgegen zu wirken und die Beeinträchtigungen der Gesundheit zu
mildern. Ein zusätzlicher Nutzen liegt in der Vermeidung von Unfällen, denn
das Risiko von Arbeitsunfällen steigt mit der Dauer der Arbeitszeit an und
hängt außerdem mit den natürlichen Leistungsschwankungen im Tagesverlauf
zusammen. Für die
Fragestellung dieses Gutachtens ist das Leistungstief am frühen Nachmittag
entscheidend. Eine Ruhe- und Schlafpause um diese Zeit ist aber nicht nur
geeignet, das Wohlbefinden zu verbessern und Arbeitsunfällen vorzubeugen, es
erhöht auch die Produktivität. So lassen sich Reaktionsfähigkeit,
Denkleistung und Merkfähigkeit, aber auch die Kreativität durch einen
Mittagsschlaf erhöhen[3]. Die
Einführung der Siesta bedeutet aber mehr. Sie betrifft den Kern der
industriellen oder kapitalistischen Zeitordnung, die in der historischen
Phase der Industrialisierung natürliche zirkuläre Zeitrhythmen durch die
lineare Zeit des Betriebs und der Technik ersetzte[4]. Die neue Zeitstruktur und die
Verdichtung der Zeit durch Rationalisierung
drängten die Wirkung natürlicher Zeitgeber, wie des Tagesverlaufs, des
Mondzyklus oder der Jahreszeiten zurück, an welche die Menschen als natürliche
Wesen aber gebunden bleiben. Das Recht auf den Mittagsschlaf oder allgemeiner
das Recht auf eigene Zeit oder „Eigenzeit“[5] kann den Menschen die Möglichkeit
zurückgeben, im Einklang mit natürlichen Zeitgebern zu handeln und dadurch
ihr Wohlbefinden zu erhöhen. Unter arbeits-,
gesundheits- und wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten ist die Verordnung
einer Siesta für die AugartenStadt also zu begrüßen. Über den unmittelbaren
Nutzen hinaus erscheint die Maßnahme geeignet, eine Vorbildwirkung für
angrenzende Kommunen und für andere Gebietskörperschaften zu entfalten.
Günstig erscheint auch die Form der Einführung, wodurch die Bürgerinnen und
Bürger in die Verantwortung genommen werden. Dies bedeutet aber auch, dass
für die Umsetzung der Verordnung partizipative Vorgangsweisen und Regelungen
etwa durch Kollektivverträge angeraten sind, mit denen noch bestehende
offene Fragen geklärt werden können. Im Folgenden soll auf einige Punkte kurz
eingegangen werden, bei denen m.E. noch Klärungsbedarf besteht. Mittagsschlaf
oder Mittagsruhe? Unter dem
Begriff Siesta kann eine Mittagsruhe verstanden werden, die für verschiedene
Tätigkeiten außerhalb der Arbeit reserviert ist, oder es kann in einer
engeren Begriffsbestimmung der Mittagsschlaf gemeint sein. Eine gemeinsame
Mittagsruhe kann neben der Erholung auch der Kommunikation dienen. Damit
steigert sie nicht nur die Qualität der sozialen Kontakte, welche den
Erwerbstätigen an der Arbeit sehr wichtig sind. Sie bietet auch Gelegenheit
zu ungeplanter, informeller Kommunikation, die der Effizienz und
Innovationsfähigkeit des Unternehmens nützen kann. Wird die Pause dagegen
ausschließlich für einen Mittagsschlaf genutzt, wird der gesundheitliche
Nutzen höher, aber die Möglichkeit zur Kommunikation naturgemäß sehr eng
begrenzt sein. Siesta
oder Power Nap? In der Literatur finden sich im Hinblick auf die empfohlene Dauer des
Mittagsschlafs unterschiedliche Hinweise. So kann der Mittagsschlaf der Dauer
einer Tiefschlafphase von 90 Minuten entsprechen oder aber auf 10 bis maximal
30 Minuten begrenzt sein (power nap
- Kraftnickerchen). Letzteres wird in erster Linie zur Produktivitätssteigerung
empfohlen, welche – so die VerfechterInnen - bei einer längeren Schlafdauer
durch den Eintritt in eine Tiefschlafphase und der anschließenden Trägheit
beeinträchtigt wäre. Das Kraftnickerchen bietet sich also als systemkonforme
Auszeit oder sozusagen als beschleunigte Entschleunigung an, die ihre
Verbundenheit mit der protestantischen Arbeitsethik nicht verbergen kann.
Dieser geht es ja, wie Max Weber beschrieben hat, um Gottgefälligkeit durch
Vermeidung von Müßiggang und die umfassende Nutzung der Zeit für Arbeit[6], weshalb auch
Erholungszeiten möglichst kurz zu halten wären. Soziale
Einbettung und Work-Life-Balance Der sozialen
Einbettung der Siesta ist – insbesondere bei einer Verallgemeinerung über die
AugartenStadt hinaus – wegen der damit verbundenen tiefgreifenden Veränderung
der gesellschaftlichen Zeitmuster besonderes Augenmerk zu schenken. Obwohl
die Vorteile insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht auf der Hand liegen,
steht die Verordnung nicht notwendigerweise im Einklang mit den subjektiven
Interessen der Erwerbstätigen. Bleibt die Dauer der Arbeitszeit unberührt und
wird die Siesta als unbezahlte Pause organisiert, so verlängert sich mit
ihrer Einführung der Arbeitstag mit allen Nachteilen für die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie und für PendlerInnen. Um die Nachteile eines geteilten
Dienstes zu vermeiden, ist die Durchführung der Siesta innerhalb der bezahlten
Arbeitszeit oder aber eine drastische Verkürzung der täglichen Arbeitszeit
erforderlich. In beiden Fällen könnte die Arbeit entweder mit der Siesta
beginnen oder mit ihr enden. Verteilungspolitische Aspekte Nicht nur
eine etwaige Verkürzung der Arbeitszeit, sondern auch die produktivitätssteigernden
Wirkungen werfen Verteilungsfragen auf: Wem fällt der Produktivitätsgewinn
zu, wenn die Arbeit in der Phase des täglichen Leistungstief unterbrochen und
entsprechend auf die Phasen höchster Leistungsfähigkeit verteilt wird? Hier
sind die Sozialpartner gefordert, an der Umsetzung einer neuen Zeitordnung
mitzuwirken und im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen
verteilungspolitische Lösungen zu erarbeiten, die sowohl sozialen als auch
volkswirtschaftlichen Zielsetzungen Rechnung tragen. |
[1] European Working
Conditions Surveys (EWCS):
http://www.eurofound.europa.eu/docs/ewco/4EWCS/ef0698/chapter5.pdf
[2] Nathalie Greenan
et al. (2007): The transformation of work, Trends in work organisation, WORKS
project report D 9.2.2, Leuven
[3] Be caught napping:
you're doing more than resting your eyes; in: Nature Neuroscience 5, 618 – 619
[4] Jürgen Rinderspacher (2000): Auf dem Weg in bessere Zeiten? Modernisierung zwischen
Zeitsouveränität und Marktanpassung; in: Hildebrandt, E. (Hg.), in Zusammenarbeit
mit Gudrun Linne, Reflexive Lebensführung. Zu den sozioökologischen Folgen
flexibler Arbeit, edition sigma, Berlin
[5] Ulrich Mückenberger (2004):
Neue lokale Governance und Recht auf eigene Zeit. In: DIFU (Hrsg.):
Stadt 2030. Bd. IV
[6] Max Weber (1934): Die protestantische Ethik und der Geist des
Kapitalismus, Tübingen: J.C.B. Mohr